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1240. o. T. Breslau.
doch nach No. 553.
Albert Abt von St. Vincenz übergiebt mit Zustimmung seines Conventes dem Herrn Lambert de Tincz und dessen Erben seine curia in Zabloto (Sablath) zur Aussetzung nach deutschem Rechte.
Die Kolonisten entrichten nach drei Freijahren (ausgenommen sie erhalten schon urbar gemachtes Land) von der (kleinen) Hufe jährlich einen Silbervierdung und drei Marktscheffel Vierkorn, nämlich drei Scheffel Weizen, drei Korn, drei Gerste, drei Hafer (spätestens vor Lichtweih im Kloster abzuliefern) und zwei Scheffel (einen Weizen und einen Hafer) an den Herzog nach Lissa zu liefern. Der Locator hat drei kleine Hufen ganz frei, die Schultisei und den dritten Theil der Gerichtsgefälle, ausgenommen bei Kapitalsachen, die dem Herzoge zustehen, doch will auch bei diesen der Abt sein ihm zustehendes Dritttheil mit Jenem theilen.
Z. Joh. prior, Lambin subpr., Symon prep., Vinc. cant u. a. V.
Tzschoppe und Stenzel 302 aus dem Or. Staats-Archiv Vinc. 32, von dessen 2 Siegeln das des Abtes ganz zerstört ist, dass des Conventes bis auf kleine Bruchstücke.
Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.
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